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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 03.2026
1. Geltung
Diese Allgemeinen Überlassungsbedingungen gelten für alle Arbeitnehmerüberlassungen der MD Solutions GmbH. Sie ergänzen die jeweiligen Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge.
2. Erlaubnis und Tarifbindung
Der Verleiher verfügt über eine gültige Erlaubnis nach § 1 AÜG und informiert den Entleiher unverzüglich über Änderungen.
Es gelten die jeweils gültigen Tarifverträge des GVP/DGB einschließlich Branchenzuschlagstarifverträge.
3. Einsatz und Weisungsrecht
Der Entleiher ist berechtigt, dem überlassenen Mitarbeiter fachliche Weisungen zu erteilen und kontrolliert die Arbeitsausführung.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich im vereinbarten Tätigkeitsbereich und Einsatzort.
4. Arbeitsschutz und Fürsorgepflichten
Der Entleiher übernimmt während des Einsatzes die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers und stellt die Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sicher.
Er ist insbesondere verpflichtet:
– Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen
– Mitarbeiter einzuweisen
– Arbeitsmittel und Schutzausrüstung bereitzustellen
– Arbeitsunfälle unverzüglich zu melden
5. Gleichbehandlung (AGG)
Der Entleiher stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften des AGG eingehalten werden und keine Benachteiligung erfolgt.
6. Austausch / Zurückweisung
Der Entleiher kann Mitarbeiter bei berechtigtem Grund zurückweisen.
Der Verleiher ist berechtigt, Mitarbeiter jederzeit durch gleichwertige Mitarbeiter zu ersetzen.
7. Arbeitszeit / Nachweise / Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Der Entleiher ist verpflichtet, Stundennachweise zu prüfen und zu bestätigen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
8. Zuschläge
Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit richten sich nach den im Kundenbetrieb geltenden Regelungen.
Soweit keine Regelung besteht, gelten folgende Zuschläge:
– Mehrarbeit: 25%
– Nachtarbeit: 25%
– Sonntagsarbeit: 50%
– Feiertagsarbeit: 100%
Es wird jeweils nur der höchste Zuschlag berechnet.
9. Leistungshindernisse / höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Streik oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ist der Verleiher berechtigt, die Leistung auszusetzen.
10. Haftung
Der Verleiher haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl des Mitarbeiters.
Eine Haftung für die Tätigkeit beim Entleiher ist ausgeschlossen.
Der Entleiher stellt den Verleiher von Ansprüchen Dritter frei.
11. Equal Pay / Equal Treatment / Informationspflichten
Der Entleiher verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen zur Einhaltung von Equal Pay gemäß § 8 AÜG bereitzustellen.
Der Grundsatz des Equal Treatment wird beachtet. Der überlassene Mitarbeiter darf hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers, soweit keine tariflichen Abweichungen Anwendung finden. Der Entleiher informiert den Verleiher unverzüglich über alle Änderungen der relevanten Arbeitsbedingungen.
12. Höchstüberlassungsdauer
Die Überlassung eines Mitarbeiters an denselben Entleiher ist gemäß § 1b AÜG grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt, sofern keine tarifliche Abweichung Anwendung findet.
Vorangegangene Einsatzzeiten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angerechnet.
13. Verbot der Kettenüberlassung
Eine Weiterüberlassung der überlassenen Mitarbeiter an Dritte (Kettenüberlassung) ist unzulässig.
Der Entleiher ist nicht berechtigt, die Mitarbeiter an andere Unternehmen oder Betriebe weiterzugeben.
14. Vermittlungsprovision
Bei Übernahme eines Mitarbeiters durch den Entleiher oder ein verbundenes Unternehmen (§ 18 AktG) entsteht ein Provisionsanspruch.
Die Provision beträgt:
– bis 3 Monate: 3 Bruttomonatsgehälter
– 4.–6. Monat: 2 Bruttomonatsgehälter
– 7.–9. Monat: 1 Bruttomonatsgehalt
– danach: keine Provision
Maßgeblich ist das vereinbarte Bruttoeinkommen. Die Provision ist zzgl. MwSt. innerhalb von 14 Tagen fällig.
Sie fällt unabhängig von der Initiative der Übernahme an und gilt auch für verbundene Unternehmen sowie Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisse (pauschal 400 € zzgl. MwSt.).
Erfolgt die Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Einsatzende, wird ein Zusammenhang mit der Überlassung vermutet.
15. Kündigung
Der Einsatz kann von beiden Seiten mit einer Frist von 5 Werktagen beendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
16. Anpassungsklausel
Bei Änderungen gesetzlicher oder tariflicher Rahmenbedingungen ist der Verleiher berechtigt, Preise entsprechend anzupassen.
17. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Textform.
Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers, sofern der Entleiher Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
